In diesem Datensatz finden Sie Zahlen zu folgenden Themen:
Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII:
Auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat jede:r Nichterwerbsfähige Anspruch, der/die den notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften noch mit Hilfe anderer bestreiten kann.
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Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach SGB XII:
Die Grundsicherungsleistung im Rahmen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII stellt den Bedarf für den Lebensunterhalt auf Dauer voll erwerbsgeminderter Personen sicher.
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Grundsicherung im Alter nach SGB XII:
Die Grundsicherungsleistung im Rahmen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII stellt den Bedarf für den Lebensunterhalt älterer Personen sicher.
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Anzahl der Wohnungsnotfälle (Räumungsklage, fristlose Kündigung, Mahnung):
Hilfen für Menschen, deren Mietverhältnis fristlos gekündigt worden oder gegen Sie Räumungsklage erhoben worden ist. Oder nicht in der Lage sind, die bestehenden Mietschulden an den oder die Vermieter:in zu leisten.
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Untergebrachte Menschen in der Wohnungsnotfallhilfe - absolut:
Menschen, die in der Stadt Würzburg von Obdachlosigkeit bedroht oder obdachlos geworden sind, werden in einer städtischen Notunterkunft oder vorübergehend in Verfügungswohnraum untergebracht.
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Anzahl der geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen und EOF1):
Es handelt sich hier vom Staat geförderte Wohnungen, die an Menschen mit einem geringen Einkommen vermietet werden. Hierzu muss ein Wohnberechtigungsschein beantragt werden. Da Würzburg einen angespannten Wohnungsmarkt hat, werden Dringlichkeitseinstufungen vorgenommen und die Wohnungssuchenden entsprechend der Einstufung den Vermieter:innen von der Stadt vorgeschlagen
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