Im Zuge des Sozialmonitorings erhebt die Stadt Würzburg Daten zu verschiedensten Themen aus den Bereichen Jugend, Familie und Soziales. Diese sind meist für alle Stadtbezirke einzeln verfügbar, in einzelnen Fällen für Würzburg gesamt.
Folgende Themen finden Sie in diesem Datensatz:
Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren - absolut:
Weitere Infos und Kontakt: Fachabteilung Statistik; Jugend-, Familien- und Sozialreferat
Betreuungsplätze für Kinder von 3 bis 6 Jahren - absolut:
Weitere Infos und Kontakt: Fachabteilung Statistik; Jugend-, Familien- und Sozialreferat
Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz:
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) oder kurz „Bildungspaket“ unterstützt junge Menschen mit wenig Geld. Das Paket enthält verschiedene Leistungen. So soll Kindern und Jugendlichen aus Familien mit niedrigem Einkommen die Teilnahme an diversen Bildungs- sowie Freizeitmöglichkeiten ermöglicht werden.
Junge Menschen sollen sich bestmöglich in die Gesellschaft integrieren. Als Heranwachsende brauchen sie besonders den Kontakt zu anderen Menschen, Bildungsmöglichkeiten, Kultur- und Freizeitangeboten, um ihre Persönlichkeit zu entfalten.
Weitere Infos und Kontakt: Fachbereich Soziales
Fälle in der Jugendgerichtshilfe:
Begleitung von Jugendlichen und deren Eltern sowie für Heranwachsende in gerichtlichen Verfahren.
Weitere Infos und Kontakt: Fachbereich Jugend und Familie
Anzahl der Inobhutnahmen:
Inobhutnahmen sind vorübergehende Unterbringungen von Kindern oder Jugendlichen in einem Heim oder einer Pflegefamilie. Das Jugendamt kann diese Maßnahme vollziehen, wenn das Wohl des Kindes in der eigenen Familie gefährdet ist.
Weiteres Infos und Kontakt: Fachbereich Jugend und Familie
Anzahl der Gefährdungsmeldungen:
Gemäß §4 Bundeskinderschutzgesetz in Verbindung mit §8a SGB VIII ist bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung, der sich im Zuge der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ergibt, eine Mitteilung an den zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger zu machen. Zu einer Gefährdung des Kindeswohls zählen Misshandlungen, Quälen, Vernachlässigen und sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Diese Verpflichtung richtet sich an folgende Personen bzw. Bereiche:
- Mitarbeiter*innen im Gesundheitsbereich
- Behörden und Gerichte
- Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
- Psychosoziale Beratungseinrichtungen
- Freiberuflich in der Kinder- und Jugendbetreuung tätige Personen
Weitere Infos und Kontakt: Fachbereich Jugend und Familie
Anzahl der Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen:
Begleitung von Jugendlichen und deren Eltern sowie für Heranwachsende in gerichtlichen Verfahren.
Weitere Infos und Kontakt: Fachbereich Jugend und Familie