Ziel der Bevölkerungsstatistik
ist die Bereitstellung von Auswertungen der melderechtlich registrierten
Einwohner am Ort der Hauptwohnung. Zu
den melderechtlich registrierten Einwohnern am Ort der Hauptwohnung zählen alle
in Würzburg gemeldeten Personen mit Hauptwohnung. Personen, die in Würzburg mehrere
Wohnsitze haben, werden nur einmal, und zwar am Ort der Hauptwohnung
nachgewiesen.
Zu den Migrantinnen und
Migranten zählen:
1. Ausländer sind Personen
mit ausschließlich ausländischer oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sowie
Staatenlose. Mitglieder von diplomatischen Missionen und konsularischen
Vertretungen sowie deren Familienangehörige sind nur dann ausgewiesen,
wenn sie sich angemeldet
haben, obwohl keine Meldepflicht besteht.
2. Als „Deutsche mit
Migrationshintergrund“ zählen Eingebürgerte, im Ausland geborene Deutsche sowie
Aussiedlerinnen und Aussiedler. Kinder unter 18 Jahren, von denen mindestens
ein Elternteil einen Migrationshintergrund hat, zählen ebenfalls zu den
Einwohnern mit Migrationshintergrund (familiärer Migrationshintergrund). Zur
Bestimmung des persönlichen Migrationshintergrunds werden die Variablen „Erste
Staatsangehörigkeit“, „Zweite Staatsangehörigkeit“, „Zuzugsherkunft“, „Art der
deutschen Staatsangehörigkeit“ und „Lage des Geburtstortes“ mithilfe des
Programms MigraPro ausgewertet.
Für diese Personen kann auch
ein so genanntes Bezugsland ermittelt werden, dies orientiert sich an den
verfügbaren Angaben zur ersten Staatsangehörigkeit, zweiten
Staatsangehörigkeit, Geburtsland und Zuzugsherkunft. Sofern bei der Analyse
dieser Variablen mittels MigraPro ein gültiger
Staatsangehörigkeits-/Länderschlüssel gefunden wird, wird dieser als Bezugsland
angegeben. Bei Personen, die keine Rückschlüsse auf ein Bezugsland zulassen, werden
die übrigen Mitglieder des Kernhaushalts zur Bestimmung herangezogen.
Ziel der Bevölkerungsstatistik
ist die Bereitstellung von Auswertungen der melderechtlich registrierten
Einwohner am Ort der Hauptwohnung. Zu
den melderechtlich registrierten Einwohnern am Ort der Hauptwohnung zählen alle
in Würzburg gemeldeten Personen mit Hauptwohnung. Personen, die in Würzburg mehrere
Wohnsitze haben, werden nur einmal, und zwar am Ort der Hauptwohnung
nachgewiesen.
Als „Deutsche mit
Migrationshintergrund“ zählen Eingebürgerte, im Ausland geborene Deutsche sowie
Aussiedlerinnen und Aussiedler. Kinder unter 18 Jahren, von denen mindestens
ein Elternteil einen Migrationshintergrund hat, zählen ebenfalls zu den
Einwohnern mit Migrationshintergrund (familiärer Migrationshintergrund). Zur
Bestimmung des persönlichen Migrationshintergrunds werden die Variablen „Erste
Staatsangehörigkeit“, „Zweite Staatsangehörigkeit“, „Zuzugsherkunft“, „Art der
deutschen Staatsangehörigkeit“ und „Lage des Geburtstortes“ mithilfe des
Programms MigraPro ausgewertet. Referenz des Herausgebers: https://statistik.wuerzburg.de